Der Kreistag

Die politische Spitze des Kreises Herford bilden der Kreistag, der Kreisausschuss und der Landrat des Kreises Herford.
Der Kreistag ist die Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger des Kreises und wird von diesen für die Dauer von fünf Jahre gewählt. Der Kreistag besteht aus 50 Mitgliedern sowie dem Landrat, der den Vorsitz im Kreistag führt.
Der Kreistag beschließt über alle bedeutenden, politischen Entscheidungen des Kreises wie beispielsweise den Erlass der Haushaltssatzung, die Übernahme neuer freiwilliger Aufgaben oder den Erlass von Satzungen.
Unterstützt wird der Kreistag in seiner Arbeit durch die Fachausschüsse, welche die Beschlüsse des Kreistages vorberaten, und den Kreisausschuss, welcher aufgrund seines Organstatus neben der Vorberatung der Kreistagsbeschlüsse in Teilen auch selbst Beschlüsse treffen kann.
Die SPD-Kreistagsfraktion besteht aus 18 gewählten Kreistagsmitgliedern und weiteren Sachkundigen Bürgern die in der Fraktion und in den Ausschüssen mitarbeiten.