Samstag, 28. Januar 12 um 16:51 Alter: 111 Tag(e)

SPD wirbt für bürgerfreundlichere Dichtheitsprüfung und Planungssicherheit für Kommunen


Dahm und Lück (MdL): „Wir nehmen mit unserem Vorschlag den bisher bestehenden Generalverdacht heraus!“

„Mit unserem Gesetzesentwurf reagieren wir auf den landesweiten Proteststurm gegen die Kanalprüfung und werden die ganz normalen Häuslebauer schonen“, berichten Angela Lück und Christian Dahm aus dem Düsseldorfer Land-tag. Anlass war die gestrige (26.01.2012) Einbringung eines neuen Gesetzesent-wurfs der Regierungsfraktionen zum Umgang mit der Dichtheitsprüfung.

Im Unterschied zur CDU und FDP, die einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt haben, wollen SPD und GRÜNEN per Rechtsverordnung weitere Erleichterungen ermöglichen. „Wir orientieren uns damit an Regelungen, die bereits in anderen Bundesländern umgesetzt sind“, so die beiden heimischen Landtagsabgeordne-ten.

"Die Protestwelle der letzten Monate macht deutlich, dass die ursprüngliche ge-setzliche Regelung der CDU/FDP-Vorgängerregierung nicht praktikabel und bür-gerfreundlich umzusetzen ist“, kritisieren Dahm und Lück. Mit dem nun vorgeleg-ten Entwurf einer Rechtsverordnung setzt die Landesregierung geltendes Bundes-recht (Wasserhaushaltsgesetz) um.

Mit dem Entwurf der Rechtsverordnung wird der entsprechende Gesetzentwurf von SPD und GRÜNEN inhaltlich ausgefüllt. Er sei an Regelungen angelehnt, die bereits in anderen Bundesländern umgesetzt wurden. „Daher werben wir für unse-ren Vorschlag in den anstehenden Beratungen der Fachausschüsse“.

„Wir werden bei der Wahl einer Variante zur zeitlichen Frist der Prüfung die parla-mentarischen Beratungen mit den Bürgerinitiativen, den Kommunen und der Wirt-schaft abwarten“. Lück und Dahm ergänzen jedoch: "Wir wollen das offen diskutie-ren.“ Die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs der neuen Rechtsverordnung lauten:

1. Die Prüfung auf Zustand und Funktionsfähigkeit der öffentlichen wie der privaten Abwasserleitungen wird einheitlich geregelt.

2. Beim Neubau von Abwasserleitungen ist stets eine Prüfung erforderlich. Ob und wann bestehende Abwasserleitungen geprüft werden müssen, soll von der Abwassermenge in pauschalierter Form abhängig sein. Insoweit wird vorgeschlagen, auf die Anzahl der Wohneinheiten als generalisieren-des Kriterium abzustellen.

3. Für bestehende Abwasserleitungen von Gebäuden mit bis zu 2 Wohnein-heiten außerhalb von Wasserschutzgebieten ist:

a. Variante 1: eine Prüfung erst bis Ende 2023 notwendig, danach al-le 30 Jahre.

b. Variante 2: eine Prüfung nur notwendig, sofern Feststellungen der Gemeinden oder andere Feststellungen Gefahrenlagen erkennen lassen.

4. Für bestehende Abwasserleitungen von Gebäuden mit mehr als 2 Wohn-einheiten außerhalb von Wasserschutzgebieten wird die Frist für die erste Prüfung auf 2020 verlängert. Wiederholungsprüfungen alle 20 Jahre.

5. Wer vor dem Fristende (2020 / bei Variante 1 auch 2023) eine Prüfung durchführt oder bereits durchgeführt hat, erhält eine Fristverlängerung für die Wiederholungsprüfung.

6. In Wasserschutzgebieten bleibt bei Gebäuden, die vor 1965 gebaut sind oder bei Gebäuden mit gewerblicher Nutzung, die vor 1990 gebaut sind, die Frist 2015 bestehen.

7. Ganzheitliche Untersuchungen öffentlicher und privater Abwasserleitun-gen der Gemeinde werden angestrebt.

8. Es wird sichergestellt, dass die Wahl der Untersuchungsmethode gegeben ist. Außerhalb von Wasserschutzgebieten kann als Untersuchungsmetho-de auch die drucklose Durchflussprüfung gewählt werden.

9. Eine Sanierungsfrist für schadhafte Abwasserleitungen soll von der Größe des Schadens und zusätzlich von der Wassermenge abhängig sein:

a. lediglich bei einsturzgefährdeten Abwasserleitungen ist grundsätz-lich eine kurzfristige Sanierung erforderlich

b. bei mittelgroßen Schäden soll grundsätzlich eine Frist von 5-10 Jahren gesetzt werden.

c. Kleine Schäden müssen gar nicht saniert werden

d. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, über Härtefälle im Einzel-fall im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden.

10. Die Beratungspflichten der Gemeinden werden konkretisiert.

Ergänzend unterstreichen beide Landespolitiker, durch zinsgünstige Kredite die Sanierung von Abwasserleitungen zu unterstützen. Die NRW-Bank werde zins-günstige Kredite mit einem vorgesehenen Zinssatz von 3,03 Prozent anbieten, die durch Förderung des Landes noch mal um 2 Prozent auf 1,03 Prozent gesenkt werden sollen.


 
Termine

21. Mai - 18:00 Uhr Sitzung der SPD-Kreistagsfraktion


23. Juni - 16:00 Uhr Ratssitzung Herford
16:00



25. Juni - 18:00 Uhr Sitzung der SPD-Kreistagsfraktion


29. Juni - 15:00 Uhr Kreistagssitzung



27. August - 18:00 Uhr Sitzung der SPD-Kreistagsfraktion